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Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um das Thema Photovoltaik
Photovoltaik-News
04. März 2024
Die Überlastung der Netzbetreiber durch Photovoltaik in Deutschland
Problem:
Die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kann zu einer Überlastung der Stromnetze führen. Dies geschieht vor allem in Gebieten mit hoher PV-Dichte, z. B. in Wohngebieten mit vielen Einfamilienhäusern.
Ursachen:
- Dezentrale Einspeisung: PV-Anlagen speisen Strom dezentral in das Netz ein, d. h. an vielen verschiedenen Stellen. Dies kann zu Spannungsschwankungen und Engpässen führen.
- Volatilität: Die Stromerzeugung von PV-Anlagen ist stark schwankend und abhängig von der Sonneneinstrahlung. Dies kann zu einem Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage führen.
- Ausbau des Netzes: Das Stromnetz in Deutschland ist nicht für die hohen Einspeisungen aus PV-Anlagen ausgelegt. Es muss daher ausgebaut und modernisiert werden.
Auswirkungen:
- Abriegelung von PV-Anlagen: Netzbetreiber können bei einer Überlastung des Netzes PV-Anlagen vom Netz abriegeln. Dies bedeutet, dass die Anlagen keinen Strom mehr ins Netz einspeisen können.
- Vergütungsansprüche: Anlagenbetreiber haben bei einer Abriegelung Anspruch auf eine Entschädigung.
- Verzögerung beim Anschluss neuer PV-Anlagen: Der Anschluss neuer PV-Anlagen kann sich verzögern, wenn das Netz nicht ausreichend ausgebaut ist.
Maßnahmen:
Netzbetreiber:
- Ausbau und Modernisierung des Netzes: Um die Engpässe zu beseitigen, muss das Stromnetz ausgebaut und modernisiert werden. Dies beinhaltet u. a. den Bau neuer Stromleitungen und die Umrüstung auf intelligente Netze.
- Einsatz von intelligenten Systemen: Intelligente Systeme können helfen, die Stromnetze effizienter zu nutzen und Engpässe zu vermeiden. Dazu gehören z. B. Smart Meter, die den Stromverbrauch in Echtzeit messen, und Speichertechnologien, die Stromüberschüsse speichern können.
- Verbrauchsmanagement: Durch Anreize zum Verbrauchsmanagement kann die Nachfrage nach Strom gesteuert und so Engpässe vermieden werden.
Anlagenbetreiber:
- Eigenverbrauch: Der Eigenverbrauch von Solarstrom kann helfen, die Belastung der Stromnetze zu reduzieren. Dies kann durch den Einsatz von Batteriespeichern oder durch den Betrieb von stromverbrauchenden Geräten wie Wärmepumpen oder Elektroautos erreicht werden.
- Speicherung von Solarstrom: Die Speicherung von Solarstrom kann helfen, die Schwankungen in der Stromerzeugung aus PV-Anlagen auszugleichen. Dies kann durch den Einsatz von Batteriespeichern oder anderen Speichertechnologien erreicht werden.
- Flexibilisierung der Einspeisung: Die Einspeisung von Solarstrom kann durch den Einsatz von intelligenten Systemen flexibilisiert werden. Dies bedeutet, dass die Anlagenbetreiber ihre Einspeisung an den Bedarf des Netzes anpassen können.
Politik:
- Förderung des Ausbaus der Netze: Die Politik muss den Ausbau der Stromnetze fördern, um die Energiewende zu ermöglichen.
- Schaffung eines regulatorischen Rahmens: Die Politik muss einen regulatorischen Rahmen schaffen, der den Einsatz von intelligenten Systemen und den Eigenverbrauch von Solarstrom fördert.
Fazit:
Die Überlastung der Stromnetze durch Photovoltaik ist ein ernstzunehmendes Problem. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, die von Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und der Politik ergriffen werden können, um dieses Problem zu lösen.
01. März 2024
Reinigung von Photovoltaikmodulen: So geht's richtig
Photovoltaikmodule wandeln Sonnenlicht in Strom um. Um die optimale Leistung zu gewährleisten, sollten sie regelmäßig gereinigt werden.
Warum ist die Reinigung von Photovoltaikmodulen wichtig?
- Schmutz und Ablagerungen auf den Modulen reduzieren die Sonneneinstrahlung und damit den Stromertrag.
- Verschmutzte Module können zu Hotspots führen, die die Module beschädigen können.
- Die Reinigung der Module kann die Lebensdauer der Anlage verlängern.
Wann sollten Photovoltaikmodule gereinigt werden?
- In der Regel alle zwei Jahre.
- Häufiger, wenn die Module in einer stark verschmutzten Umgebung installiert sind.
- Nach starken Verschmutzungen durch Staub, Pollen, Vogelkot oder Schnee.
Wie werden Photovoltaikmodule gereinigt?
- Es gibt verschiedene Verfahren zur Reinigung von Photovoltaikmodulen.
- Die am häufigsten verwendete Methode ist die Reinigung mit demineralisiertem Wasser.
- Das Wasser wird mit einem Schwamm oder einer Bürste auf die Module aufgetragen und anschließend mit einem Abzieher abgezogen.
- Es können auch spezielle Reinigungsmittel für Photovoltaikmodule verwendet werden.
- Hochdruckreiniger sollten nicht verwendet werden, da sie die Module beschädigen können.
Sicherheitshinweise:
- Vor der Reinigung die Anlage vom Netz trennen.
- Die Module nicht betreten.
- Bei der Reinigung auf Absturzgefahr achten.
- Geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung tragen.
Tipps:
- Die Reinigung der Module am besten an einem bewölkten Tag durchführen.
- Die Module nicht in der prallen Sonne reinigen.
- Den Schmutz von den Modulen nicht abwischen, sondern abspülen.
- Die Module nach der Reinigung mit einem Tuch trockenreiben.
Fazit:
Die Reinigung von Photovoltaikmodulen ist wichtig, um den Stromertrag und die Lebensdauer der Anlage zu gewährleisten. Die Reinigung sollte von einem Fachmann durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
20. Februar 2024
Photovoltaikanlagen mit Preissignalfähigkeit: Gerüstet für die Zukunft !?
Die Preissignalfähigkeit ist eine neue Funktion/Innovation von PV-Anlagen die nicht nur den Geldbeutel sondern auch das Stromnetz schonen kann.
Was ist Preissignalfähigkeit:
Preissignalfähigkeit bedeutet, dass Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) den Strompreis an der Börse berücksichtigen und ihren Stromverbrauch bzw. die Einspeisung ins Netz automatisch anpassen können.
Vorteile von preissignalfähigen PV-Anlagen:
- Höherer Eigenverbrauch: Durch den Eigenverbrauch von Solarstrom zu Zeiten mit niedrigen Strompreisen können Verbraucher Geld sparen.
- Stabilisierung des Stromnetzes: Preissignalfähige PV-Anlagen können dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren, indem sie Strom zu Zeiten hoher Nachfrage ins Netz einspeisen und zu Zeiten niedriger Nachfrage den Eigenverbrauch erhöhen.
- Förderung der Energiewende: Preissignalfähige PV-Anlagen fördern die Energiewende, indem sie den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien erhöhen.
Weitere Vorteile:
- Geringere EEG-Umlage: Durch den Eigenverbrauch von Solarstrom sinkt die EEG-Umlage, die die Verbraucher für den Ausbau der erneuerbaren Energien zahlen müssen.
- Unabhängigkeit vom Stromversorger: Mit einer preissignalfähigen PV-Anlage sind Verbraucher weniger abhängig von den Strompreisen ihres Versorgers.
- Zukunftssichere Investition: Preissignalfähige PV-Anlagen sind zukunftssicher, da sie den Anforderungen des zukünftigen Energiesystems entsprechen.
Fazit:
Preissignalfähige PV-Anlagen bieten eine Reihe von Vorteilen für Verbraucher und das Energiesystem. Sie können dazu beitragen, die Stromkosten zu senken, das Stromnetz zu stabilisieren und die Energiewende zu fördern.
03. Februar 2024
Dynamische Stromtarife werden immer beliebter: Sparen durch flexible Stromnutzung
Was sind dynamische Stromtarife?
Dynamische Stromtarife sind Stromtarife, bei denen sich der Strompreis stündlich oder sogar im Minutentakt ändert. Der Preis orientiert sich dabei am aktuellen Angebot und Nachfrage am Strommarkt.
Wie funktionieren dynamische Stromtarife?
Die Anbieter von dynamischen Stromtarifen ermitteln den aktuellen Strompreis an der Strombörse. Dieser Preis wird dann an die Kunden weitergegeben. Die Kunden können den aktuellen Strompreis in der Regel über eine App oder ein Online-Portal einsehen.
Vorteile von dynamischen Stromtarifen:
- Möglichkeit zum Sparen: Durch die Nutzung von Strom zu Zeiten mit niedrigen Preisen können Verbraucher Geld sparen.
- Nachhaltiger Stromverbrauch: Dynamische Stromtarife fördern den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien, da dieser zu Zeiten mit hohen Angebot und niedrigen Preisen verfügbar ist.
- Mehr Transparenz: Verbraucher haben einen besseren Überblick über die tatsächlichen Kosten des Stromverbrauchs.
Nachteile von dynamischen Stromtarifen:
- Komplexität: Die stündlich oder minütlich schwankenden Preise können für Verbraucher unübersichtlich sein.
- Erforderliche Flexibilität: Um von den Vorteilen dynamischer Stromtarife zu profitieren, müssen Verbraucher flexibel sein und ihren Stromverbrauch an die aktuellen Preise anpassen können.
- Technische Voraussetzungen: Für die Nutzung dynamischer Stromtarife ist in der Regel ein intelligenter Stromzähler erforderlich.
Fazit:
Dynamische Stromtarife können eine Möglichkeit sein, um Geld zu sparen und den nachhaltigen Stromverbrauch zu fördern. Allerdings sind sie nicht für jeden Verbraucher geeignet. Verbraucher, die sich für einen dynamischen Stromtarif entscheiden, sollten sich daher über die Vor- und Nachteile informieren und ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
15. Januar 2024
Photovoltaik im Jahr 2024: Trends und Entwicklungen
Ausblick auf das Jahr 2024:
1. Weiteres Wachstum des Photovoltaik-Marktes:
- Der Photovoltaik-Markt wird in Deutschland und weltweit weiter stark wachsen.
- Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird durch die hohen Strompreise, die Abschaffung der EEG-Umlage und die politischen Förderprogramme weiter ansteigen.
2. Steigende Effizienz von PV-Anlagen:
- Die Effizienz von PV-Anlagen wird weiterhin steigen.
- Neue Zelltechnologien und Module mit höherem Wirkungsgrad werden auf den Markt kommen.
3. Sinkende Kosten von PV-Anlagen:
- Die Kosten von PV-Anlagen werden weiter sinken.
- Dies wird die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen weiter verbessern und die Investitionsbereitschaft erhöhen.
4. Innovative Anwendungen von Photovoltaik:
- Es werden neue und innovative Anwendungen von Photovoltaik entwickelt.
- Dazu gehören z.B. die Integration von PV-Anlagen in Gebäudehüllen und die Nutzung von Solarstrom für die Elektromobilität.
5. Digitalisierung der Energiewende:
- Die Digitalisierung der Energiewende wird weiter voranschreiten.
- Intelligente Stromnetze und Speichertechnologien werden die Integration von PV-Anlagen in das Energiesystem optimieren.
Herausforderungen:
- Fachkräftemangel: Der Fachkräftemangel in der Solarbranche könnte den Ausbau der Photovoltaik bremsen.
- Genehmigungsverfahren: Die Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen müssen weiter vereinfacht werden.
- Netzintegration: Die Integration von PV-Anlagen in das Stromnetz muss weiter optimiert werden.
Fazit:
Photovoltaik hat das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die Aussichten für die Photovoltaik-Branche im Jahr 2024 sind sehr gut.
01. Mai 2023
EEG-Novelle 2023: Wichtige Punkte im Überblick
Die EEG-Novelle 2023 ist die größte energiepolitische Reform seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000. Sie zielt darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) in Deutschland deutlich zu beschleunigen und gleichzeitig die Kosten für die Energiewende zu senken.
Zentrale Punkte der Novelle:
1. Höhere Ausbauziele:
- Bis 2030 soll der Anteil der EE am Bruttostromverbrauch auf 80% steigen.
- Bis 2035 soll die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral sein.
2. Abschaffung der EEG-Umlage:
- Die EEG-Umlage, die bisher von allen Stromkund*innen zur Finanzierung der EE-Förderung erhoben wurde, wird ab 2023 vollständig abgeschafft.
- Stattdessen wird die Finanzierung der EE über den Bundeshaushalt und Einnahmen aus dem CO2-Preis erfolgen.
3. Verbesserungen für Photovoltaik:
- Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird angehoben.
- Die 70%-Regel für PV-Anlagen bis 25 kWp wird abgeschafft.
- Es wird möglich, zwei Anlagen auf einem Dach anzumelden.
- Die Steuererleichterungen für PV-Anlagen werden verlängert.
4. Beschleunigung des Ausbaus:
- Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen werden vereinfacht.
- Flächenkulissen für Windenergieanlagen werden ausgeweitet.
- Offshore-Windenergie wird stärker ausgebaut.
5. Flexibilisierung des Strommarktes:
- Intelligente Stromnetze werden ausgebaut.
- Speichertechnologien werden gefördert.
- Die Digitalisierung des Energiesystems wird vorangetrieben.
Die EEG-Novelle 2023 ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung in Deutschland. Sie schafft die Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der EE und gleichzeitig die Senkung der Kosten für die Energiewende.
Weitere Informationen:
15. Februar 2023
Abschaffung der 70%-Regel 2023: Mehr Eigenverbrauch von Solarstrom
Die 70%-Regel, die die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz begrenzte, wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Das bedeutet, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) nun ihren gesamten selbst erzeugten Strom selbst nutzen können.
Bisher durften PV-Anlagenbetreiber nur 70% ihres erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Die restlichen 30% mussten sie gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen.
Die Abschaffung der 70%-Regel hat mehrere Vorteile:
- Erhöhter Eigenverbrauch: PV-Anlagenbetreiber können nun ihren gesamten selbst erzeugten Strom selbst nutzen und so ihre Stromkosten senken.
- Geringere Abhängigkeit vom öffentlichen Netz: Durch den erhöhten Eigenverbrauch wird die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz und den damit verbundenen Preisschwankungen verringert.
- Mehr Flexibilität: PV-Anlagenbetreiber können nun flexibler entscheiden, wann sie ihren Strom selbst nutzen und wann sie ihn ins Netz einspeisen möchten.
- Ausbau der Energiewende: Die Abschaffung der 70%-Regel trägt zum Ausbau der Energiewende und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bei.
Um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Stromspeicher: Mit einem Stromspeicher kann der selbst erzeugte Solarstrom gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
- Intelligente Steuerungssysteme: Intelligente Steuerungssysteme können den Stromverbrauch im Haushalt so steuern, dass möglichst viel Solarstrom selbst genutzt wird.
- Elektrofahrzeuge: Elektrofahrzeuge können mit dem selbst erzeugten Solarstrom geladen werden.
Die Abschaffung der 70%-Regel ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der Solarenergie und die Energiewende voranzutreiben.
01. Januar 2023
0% Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und Speicher seit 2023: Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Stromspeichern. Das bedeutet, dass beim Kauf einer neuen Anlage keine Umsatzsteuer mehr anfällt.
Bisher lag der Steuersatz für PV-Anlagen bei 19%. Durch die Absenkung auf 0% wird die Anschaffung einer Anlage deutlich günstiger.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Gilt für:
- Lieferung und Installation von neuen PV-Anlagen
- Lieferung und Installation von Stromspeichern
- Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden
- Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp (Kilowattpeak)
- Voraussetzungen:
- Betreiber der Anlage muss eine natürliche Person sein
- Anlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden
- Vorteile:
- Geringere Anschaffungskosten
- Schnellerer Return on Investment (ROI)
- Attraktivere Investition in Solarenergie
- Förderung:
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
- Zusätzliche Einsparungen möglich
Weitere Informationen:
- FAQ des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 0% Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und Speicher eine gute Möglichkeit ist, die Anschaffungskosten einer Anlage zu senken und die Energiewende voranzutreiben.
12. Dezember 2022
Wärmepumpen und Photovoltaik:
Warum sich Heizen mit Solarstrom bezahlt macht
Mit der zunehmenden Akzeptanz und Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen ist die Frage nach einem zuverlässigen Heizsystem, das sowohl effizient als auch wirtschaftlich ist, heute nicht mehr so beängstigend wie noch vor ein paar Jahren. Viele Menschen machen sich die Nachhaltigkeitsbewegung zu eigen und entscheiden sich für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, um ihre Häuser mit Wärme zu versorgen.
„Grüner Strom“ – dank Solarenergie
Die Effizienz von Wärmepumpen und Solarkollektoren in Verbindung mit ihrer Umweltfreundlichkeit ist die beste Wahl für diejenigen, die sich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt bewusst sind und gleichzeitig eine möglichst hohe Rendite für ihre anfängliche Investition anstreben.
Wärmepumpen sind ein ideales Heizsystem mit geringem Kohlendioxidausstoß.
Allerdings benötigen sie für ihren Betrieb Strom, weshalb die Verwendung von Photovoltaikanlagen dazu beitragen kann, dass Ihr Haus eine Nettonullbilanz erreicht.
Um die erneuerbaren Energiequellen, die bis zu einem gewissen Grad unendlich zur Verfügung stehen, optimal zu nutzen, wird eine Kombination aus Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen empfohlen.
Die Wärmepumpen sind die Heizung der Zukunft, denn sie nutzen die Wärme aus der Erde, um die Luft zu erwärmen, anstatt fossile Brennstoffe. Etwa 25 Prozent der Heizenergie von Wärmepumpen wird durch Strom erzeugt. Wenn dieser Strom durch Photovoltaik ersetzt wird, kann die Energie- und Kostenbilanz weiter verbessert werden.
Der Grund, warum sich die Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe lohnt
Wärmepumpen sind eine effektive und günstige Alternative zur Gas- oder Ölheizung. Da die Preise für Gas und Öl aufgrund des CO2-Preises und der Ressourcenknappheit weiter steigen, kann die Wärmepumpe den Großteil ihres Brennstoffs aus der Umgebung beziehen. Um Wärme aus der Erde zu gewinnen, benötigt sie allerdings Strom.
Der Preis für netzgebundenen Strom liegt derzeit bei ca.44 Cent pro Kilowattstunde. Wer eine Wärmepumpe besitzt, kann jedoch auch von Sondertarifen profitieren, die etwa 32 Cent pro kWh betragen. Der von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Solarstrom kostet hingegen nur 12 Cent.
Das bedeutet, dass das Heizen mit der Kombination Photovoltaikanlage und einer Wärmepumpe die Kosten weiter senken kann.
Auch wenn Sie den Strombedarf Ihrer Wärmepumpe nicht vollständig mit Photovoltaik decken können, können Sie jede Kilowattstunde des Photovoltaik-Stromes zum Heizen nutzen und Ihr Heizsystem, zumindest teilweise, zu einer Solarheizung machen.
Der Wirkungsgrad eines kombinierten Heizsystems
Zusätzlich zu dem, was bereits erwähnt wurde, ist es erwähnenswert, dass der Wirkungsgrad der Wärmepumpen in der Zeit von Oktober bis Dezember am höchsten ist. Ebenso ist der niedrigste Wirkungsgrad für den Zeitraum zwischen Februar und April angegeben.
Bei den solarthermischen Heizungen ist der höchste Wirkungsgrad (während der kalten Jahreszeit) nur im Zeitraum zwischen Februar und März und der niedrigste im Zeitraum zwischen November und Dezember zu verzeichnen.
Die beiden Heizsysteme können sich also effektiv ergänzen.
Eine Beispielrechnung für ein typisches Einfamilienhaus:
- Heizbedarf von 18.000 kWh.
- Bedarf Wärmepumpe für Strom = 4.500 kWh.
- Der Gaspreis liegt im Jahr 2022 bei 20 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Dezember 2022)
- Hausstrom kostet 32 Cent pro kWh
- PV-Strom ist gleich 0,10 EUR.
- Die Heizkosten für Gas entsprechen 0,20 EUR x 18.000 kWh = 3.600 EUR
- Wärmepumpenheizung kostet 4.500 pro kWh x 0,32 Cent = 1.440 EUR
CO2 Emissionen reduzieren und dabei das Klima schützen
Wärmepumpen heizen mit Energie aus der natürlichen Umgebung, indem sie erneuerbare Energiequellen nutzen.
Die bekannteste Art im Bereich der Heizung ist die Wasser-Luft-Wärmepumpe. Sie nutzt Luft als Energiequelle. Für eine Kilowattstunde Heizleistung verbraucht die Luft-Wasser-Wärmepumpe nur 25 % Strom. Der Rest der Wärme kommt aus der sie umgebenden Luft.
Da der aus dem Netz erzeugte Strom jedoch zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt, werden Sie mit Hilfe eines Heizsystems nicht vollständig klimaneutral heizen.
Aber je höher der Anteil an erneuerbarem Strom ist, der dieser Wärmequelle zugeführt wird, desto geringer sind die Emissionen. Ohne Solarstrom können die Emissionen einer Wärmequelle bis zu 100 Gramm pro Kilowattstunde betragen.
Wenn Sie die von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Solarenergie für Ihre Wärmepumpe nutzen, verringert sich der Klima-Fußabdruck Ihrer Wärmepumpe, da Photovoltaikstrom vollständig erneuerbar ist.
Argumente gegen Ökostrom aus dem öffentlichen Netz für den Betrieb der Wärmepumpe
Die Wahl eines Ökostromtarifs für den Betrieb der Wärmepumpe ist logisch, aber der von Ihrer eigenen Photovoltaikanlage erzeugte Strom bleibt die umweltfreundlichste Option.
- In erster Linie erhalten Hausbesitzer mit Ökostromtarifen eigentlich den gleichen Strom wie Kunden mit einem regulären Stromtarif. Wer jedoch eine Photovoltaikanlage besitzt, kann sicher sein, dass der von der Anlage erzeugte Strom zu 100 Prozent erneuerbar ist.
- Ökostrom ist nicht immer lokal. In den meisten Fällen nutzen Ökostromtarife Wasserkraftwerke aus Norwegen und anderen Orten.
- Außerdem kann die Wahl von Ökostromtarifen die Art und Weise der Stromverteilung verändern, bedeutet aber keinen wesentlichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Wenn ein städtisches Versorgungsunternehmen in der Lage ist, etwa 20 Prozent Ökostrom zu liefern, und 10 % der Kunden Ökostrom wählen, erhalten diese auch Ökostrom. Andere erhalten jedoch Strom, der die Umwelt stärker belastet.
Wir empfehlen Ihnen, sich für Ökostrom – im besten Fall aus der eigenen Photovoltaikanlage – und eine elektrische Wärmepumpe zu entscheiden. So können Sie wirklich klimafreundlich heizen.
Eine Wärmepumpe beeinflusst den Photovoltaik-Eigenbedarf
Anfangs boomte die Photovoltaikbranche aufgrund der hohen Vergütung, die der Staat den Anlagenbesitzern anbot, wenn sie Solarstrom ins Netz einspeisten. Obwohl die Einspeisevergütung anfangs mehr als 50 Cent betrug, sank sie 2021 auf weniger als 7 Cent und stiegt wieder leicht auf aktuell 8,6 Cent.
Daher ist es eine gute Idee, den Solarstrom selbst zu nutzen, anstatt ihn zu verkaufen. Ein zweiter Stromverbraucher wie eine Wärmepumpe kann die Eigenverbrauchsquote der Photovoltaik erhöhen und damit den Wert Ihrer Photovoltaikanlage steigern.
Kann eine elektrische Wärmepumpe vollständig mit Photovoltaik-Strom betrieben werden?
Nein. Es stimmt, dass nur ein Teil des Energiebedarfs der Wärmepumpe durch Photovoltaik-Strom gedeckt werden kann. Aber was ist die Ursache dafür?
Die Heizperiode obliegt den kalten Jahreszeiten von Oktober bis April. Vor allem im Winter, von November bis Februar, läuft das Heizsystem fast ununterbrochen.
Der größte Teil des Solarstroms wird jedoch in den Sommermonaten erzeugt, wenn die Sonneneinstrahlung ihren Höhepunkt erreicht hat.
Nur etwa 30 Prozent des von einer Photovoltaik-Anlage erzeugten Stroms wird im Winter produziert. Im Sommer gibt es zwar hohe solare Überschüsse, diese werden aber nur für einen kurzen Zeitraum im System zur Stromspeicherung gespeichert.
Wir empfehlen die Photovoltaik-Anlage grösstmöglich zu dimensionieren, wenn Sie eine Wärmepumpe zum heizen verwenden.
Photovoltaik und Wärmepumpen Woran sollten Sie bei der Planung Ihres Projekts denken?
Wenn Sie planen, Ihre Wärmepumpe und Photovoltaik zu kombinieren, sollten Sie darauf achten, dass die Photovoltaikanlage so groß wie möglich sein soll.
Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass Sie bei der Planung der Anlage versuchen sollten, die Dachfläche optimal zu nutzen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihre Wärmepumpe die größtmögliche Menge an Sonnenenergie nutzen kann.
Wir empfehlen zudem, ein Stromspeichersystem zu installieren, damit der tagsüber erzeugte überschüssige Strom in den Abendstunden und in der Nacht zum Heizen verwendet werden kann.
Sie benötigen Hilfe bei der Planung? Sprechen Sie uns an!
09. Dezember 2022
Ersatzstrom, Notstrom oder Inselbetrieb:
Was sind die Unterschiede?
Wenn Sie sich für den Kauf einer PV-Anlage entscheiden, möchten Sie so viel wie möglich von dem erzeugten Strom nutzen. Aber wie sieht es mit der Anlage bei einem Stromausfall aus? Kann ich den von der PV-Anlage erzeugten Strom noch nutzen? Benötige ich außerdem einen zusätzlichen Batteriespeicher? Dazu gibt es einige Fragen. Wir werden uns die verschiedenen technischen Lösungen genauer ansehen.
Die Qual der Wahl
Ob Notstrom, Reservestrom oder Inselbetrieb, bei jeder Variante geht es darum, den eigenen Strom der PV-Anlage unabhängig vom Netz zu nutzen. Stromausfälle werden seit Jahren immer mal wieder gemeldet, treten aber den in den letzten Jahren immer häufiger auf. Der Grund ist das Vorgehen der Regierung fossile Energien schneller abzuschalten als wir erneuerbare Energien ausbauen können. Somit ist es für viele wichtiger geworden ist, dafür zu sorgen, dass die PV-Anlage auch dann Strom liefert, wenn kein Strom aus dem öffentlichen Netz verfügbar ist.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun. Während es für die einen entscheidend ist, dass die größten Stromzerrer wie Gefriertruhen und Kühlschränke weiter funktionieren, haben andere den Wunsch, dass alle elektrischen Geräte auch bei einer Netzstörung weiterlaufen können.
Früher wurde diese Aufgabe in der Regel von Dieselgeneratoren übernommen, aber heute werden PV-Anlagen für diesen Zweck eingesetzt. Neben den privaten gibt es auch kommerzielle Anwendungen. Es könnte die Notwendigkeit bestehen, ganze Unternehmen mit PV-Anlagen auszustatten, falls es zu einem Stromausfall kommt.
Die Notstromversorgung
Ein Stromversorgungssystem für Notfälle wird eingesetzt, um die größten Abnehmer im Falle eines Stromausfalls mit Strom zu versorgen.
Es ist wichtig zu wissen, dass in der Regel netzgekoppelte Wechselrichter verwendet werden.
Der Wechselrichter ist mit dem Stromnetz verbunden. Sobald am Wechselrichter keine Netzspannung anliegt, erkennt das Gerät dies, koppelt sich vom Netz ab und stellt die Einspeisung ein.
Das bedeutet, dass im Falle einer Netzstörung das Netz nicht von den PV-Anlagen beeinflusst wird. Damit wird verhindert, dass PV-Anlagen Strom in das Netz zurückspeisen, auch wenn das Netz eigentlich keine Spannung führt. Dies könnte bei der Wartung eines Netzbetreibers zu ernsthaften Schäden führen, zum Beispiel wenn plötzlich Strom durch die Leitungen fließt.
Was ändert sich beim Einsatz von notstromfähigen Systemen?
Durch diese Systeme wird durch eine automatische Umschaltung sichergestellt, dass das Hausnetz bei einem Stromausfall vollständig vom öffentlichen Netz getrennt wird. Daher kann die von der PV-Anlage erzeugte Strom nicht mehr in das öffentliche Netz einspeisen, kann jedoch immer noch Teile des Hauses mit Strom versorgen.
Außerdem muss der Wechselrichter, der die Notstromversorgung übernehmen kann, eine wichtige Funktion erfüllen:
Normalerweise wird überschüssiger Strom in das Netz eingespeist, aber das ist nicht mehr möglich. Der Wechselrichter muss die Leistung auf das beschränken, was direkt im Haus verbraucht wird. Das heißt, selbst wenn sechs kW Strom erzeugt werden, aber nur 2 kW im Haus verbraucht werden, sollte der Wechselrichter die Leistung auf 2 kW begrenzen, indem er einen alternativen Arbeitspunkt wählt.
Durch ein Notstromsystem können Sie auswählen, welche Verbraucher Sie bei einer Netzstörung nutzen möchten. Das Notstromsystem läuft über eine Phase im Schaltkasten. Bedeutet, der Elektriker schliesst an diese eine Phase, die mit Notstrom versorgt wird, die benötigten Verbraucher an, welche dann im Bedarfsfall mit Strom versorgt werden.
Mit PV-Anlagen ist es möglich, Geräte mit Notstrom zu versorgen, wenn genügend Energie erzeugt wird.
Das wird jedoch spät in der Nacht nicht möglich sein. Hierfür ist der Batteriespeicher nützlich. Er kann tagsüber mit überschüssigem Strom aufgeladen werden, um die Energie am Abend wieder an die Nutzer zu liefern.
Er kann auch bei Stromausfällen genutzt werden. Im Winter, bei schlechtem Wetter usw., gibt es je nach Grösse der PV Anlage nicht genug überschüssigen Strom, der in den Speicher aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund ist es möglich, dass man dem Speicher eine bestimmte Kapazität zugesteht, die für den Notfall reserviert ist. Der Speicher kann sich demnach nur bis zu der gesetzten Untergrenze entladen.
Das Ersatzstromsystem
Ersatz-Stromsysteme sind wie das oben genannte Stromversorgungssystem für Notfälle. Die beiden Begriffe werden oft austauschbar verwendet. Im Jargon der Notstromversorgung werden häufig beide Begriffe verwendet.
In der Werbung wird der Begriff Notstrom häufig verwendet, weil er besser bekannt ist als Ersatzstrom.
Der Hauptunterschied besteht jedoch darin, dass eine Notstromsystem im Falle eines Stromausfalls nur eine ausgewählte Gruppe von elektrischen Geräten versorgt, während eine Ersatzstromgerät weiterhin alle Verbraucher und damit das gesamte Haus versorgt.
Wenn man sicherstellen will, dass möglichst alle Geräte im Falle einer Netzunterbrechung versorgt werden können, sollte man die PV Anlage grösstmöglich dimensionieren.
Die Größe des Systems und die Speicherkapazität sollten auf der Grundlage des Leistungsniveaus und der Anzahl der Geräte im Haus bestimmt werden. Insbesondere solche mit hohen Anlaufströmen wie Motoren und Pumpen können ein System enorm belasten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, im Voraus zu planen, was bei Stromausfällen zur Verfügung gestellt werden muss. Auch die Kapazität zum Laden und Entladen des Speichers ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Faktor.
Unser Favorit: Das Inselsystem
Das technisch komplexeste System ist das Inselsystem. In diesem Fall wird in der Regel davon ausgegangen, dass kein Anschluss an das öffentliche Stromnetz vorhanden ist.
Die Anwendung für dieses Inselsystem kann sich in Berghütten und anderen Gebäuden befinden, die weit vom Netzanschluss entfernt sind oder immer wieder mit Stromausfällen zu kämpfen haben.
Interessant sind Inselsysteme vor allem auch dann, wenn man sich vom öffentlichen Stromnetz unabhängig(er) machen möchte. Aus diesem Grund wird es als Inselsystem bezeichnet, wenn die Anlage so gebaut ist, dass sie längere Zeit ohne Netzanschluss betrieben werden kann.
Es gibt nicht viele bekannte Hersteller, die Wechselrichter anbieten, die kontinuierlich arbeiten, ohne dass eine Verbindung zum Netz erforderlich ist. Doch wir von Voltasun können Ihnen hierbei helfen! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – und wir sprechen gemeinsam über die unübertroffenen Vorteile eines Inselsystems.
Es ist zu bedenken, dass der Wechselrichter immer versucht, die meiste Energie aus den Modulen zu gewinnen, indem er den besten Arbeitspunkt bestimmt. Der Strom kann direkt von den Nutzern im Haus abgenommen werden, und der Überschuss wird dann ins Netz zurückgespeist.
Allerdings ist genau das bei einer netzunabhängigen Anlage nicht möglich. Die erzeugte Energie muss auf die Menge beschränkt werden, die direkt entnommen werden kann. Insbesondere bei schnellen Lastwechseln gibt es eine große technische Herausforderung zu bewältigen, doch wir stehen Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.
08. Dezember 2022
Die Steuererleichterungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2022 und 2023
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht erhebliche Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaikanlagen vor. Dies gilt sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Mehrwertsteuer.
Die geplanten gesetzlichen Änderungen können durchaus als sensationell bezeichnet werden, da sie sowohl eine Steuerermäßigung als auch eine willkommene Entlastung von bürokratischen Pflichten mit sich bringen. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen oder zumindest die Installation oder den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage nicht durch steuerliche Verpflichtungen und bürokratische Hindernisse zu verzögern.
Besonders erfreulich: Die Änderungen der Einkommensbesteuerung werden nicht erst ab 2023 wirksam, sondern schon für das Steuerjahr 2022 gelten! Das ist das Ergebnis einer Diskussion am 30.11.2022 im Finanzausschuss des Bundestages.
Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde am 2. Dezember im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen (wahrscheinlich am 16. Dezember 2022).
Bislang: Einkommensteuer und Vereinfachungsregelungen
Im Allgemeinen verdient jede Person, die eine elektrische Photovoltaikanlage betreibt, Geld aus einer gewerblichen Tätigkeit. Dies steht in Verbindung mit der Gewinnermittlung über die Einkommenssteuererklärung (EÜR-Anhang).
Bei den neuesten Anlagen ergibt sich aufgrund der niedrigeren Einspeisetarife meist ein kleiner Gewinn. Wenn Sie allerdings in Batterien für die Speicherung investieren, ist es in der Regel schwierig, einen Totalgewinn zu erzielen.
Weil dieses Thema einen großen Verwaltungsaufwand verursacht und auch zu Unstimmigkeiten führt, haben die Steuerbehörden eine Vereinfachungsregelung formuliert, die es erlaubt, den Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich als „Liebhaberei“ einzustufen.
So wurde bisher besteuert
Die meisten Besitzer von Photovoltaikanlagen sind Kleinunternehmer. In einigen Fällen ist es jedoch vorteilhaft, darauf zu verzichten und stattdessen zur Regelbesteuerung überzugehen.
In diesem Szenario werden sowohl die Stromlieferungen als auch der selbst verbrauchte Strom als Umsatz besteuert. Allerdings können die nicht unerheblichen Investitionskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden und so die gesamte Anlage teilweise finanziert werden. Nach fünf Jahren ist es möglich, zur Kleinunternehmerregelung zurückzukehren.
Neue Regeln für Photovoltaikanlagen
Für diesen alten Besteuerungsprozess, den die meisten Besitzer einer Photovoltaikanlage nur durch die Konsultation eines Steuerberaters bewältigen konnten, ist eine umfassende Neuregelung in Arbeit.
Das Jahressteuergesetz 2022, das sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befindet, wird voraussichtlich willkommene Änderungen für die Form einer Photovoltaikanlage innerhalb oder außerhalb des Gebäudes bringen. Das bisherige Besteuerungssystem wird abgeschafft – für die Einkommensteuer ab dem 1.1.2022 und die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023.
Einkommenssteuer für Photovoltaikanlagen ab 2022
Artikel 1 des JStG 2022 enthält Änderungen des Abschnitts 3 des Einkommensteuergesetzes „Steuerfreie Einkünfte“. Gemäß § 30 im JStG 2022 wird diese Änderung mit der Verkündung des Gesetzes und damit bereits im Veranlagungszeitraum 2022 wirksam.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die folgenden Änderungen in Artikel 4 aufgenommen werden und erst ab 2023 gelten sollten. Dies wurde jedoch vom Finanzausschuss des Bundestages geändert und infolgedessen um ein Jahr vorverlegt. Die folgenden Regeln werden in Kraft treten:
Für kleine Photovoltaikanlagen wird es ab 2022 eine vollständige Steuerbefreiung geben. Sie ist verpflichtend und nicht wie der Liebhabereiantrag nur mit einem bestimmten Antrag.
Sie gilt für Photovoltaikanlagen, die eine installierte Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) in, auf oder an Einfamilienhäusern (einschließlich Garagendächern, Carports sowie diversen Nebengebäuden) oder an Nichtwohngebäuden (z.B. Gewerbeimmobilien oder Garagenhof) haben, die 30kWp (Spitze) nicht übersteigen.
Darüber hinaus gilt die Steuerbefreiung auch für Photovoltaikanlagen, die sich in, auf oder innerhalb anderer Gebäude befinden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf enthielt unterschiedliche Umschreibungen. Meistens war die Nutzung für Wohnzwecke vorgeschrieben. Dies wurde auf Anraten der Bundesländer geändert, so dass auch Photovoltaikanlagen in sogenannten „gemischten Gebäuden“ in die Steuerbefreiung einbezogen werden. Allerdings muss eine maximale Leistung von 15 kWp (Spitze) pro Gewerbe- und Wohneinheit beachtet werden. Davon profitieren vor allem private Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter sowie Genossenschaften und Vermietungsunternehmen.
Die Steuerbefreiung kann für die Nutzung von mehreren Anlagen mit 100 kwP (Spitze) beantragt werden. Diese 100-kwP-Grenze muss für jeden Steuerzahler (natürliche oder juristische Person) oder für Gemeinschaftsunternehmen geprüft werden.
Ein Beispiel:
Herr A hat sechs PV-Anlagen in Betrieb. Eine davon ist ein EFH mit 12 kW Leistung, 1x auf einem Carport mit 17 kWp und 4x mit ZFH, die jeweils 13 kWp haben.
Die Summe aus EFH und Carport mit 29 kWp überschreitet nicht die Grenze von 30 kWp und zusammen mit den anderen PV-Anlagen, die 52 kWp Leistung erzeugen, wird auch die maximale Leistung von 100 kWp nicht überschritten.
Daher unterliegen die Erträge aus allen sieben PV-Anlagen ab 2022 der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG-E.
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, wie der erzeugte Strom verwendet wird. Sie gilt auch, wenn der Wohnsitz nicht ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind auch dann steuerfrei, wenn der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist und zum Aufladen eines geschäftlichen oder privaten Elektrofahrzeugs verwendet oder von Mietern genutzt wird.
Wenn ein Unternehmen nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von geförderten Photovoltaikanlagen erzielt, ist es nicht mehr notwendig, den Gewinn zu ermitteln, weshalb z.B. keine EÜR-Anlage einbezogen werden muss.
Während sich die Änderung nur auf die Einnahmen auswirkt, sind auch die Kosten einer Photovoltaikanlage betroffen. Denn es gibt bereits eine Regelung, die Teil des SS 3c EStG ist, wonach Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht als Betriebsausgaben oder damit zusammenhängende Ausgaben, z.B. Werbungskosten, abzugsfähig sind.
Das bedeutet, dass alle Ausgaben (einschließlich der Abschreibung) im Zusammenhang mit einer Photovoltaik-Technologie steuerlich unbeachtlich sind.
Für vermögensverwaltende Personengesellschaften (z.B. Vermietungs-GbR) führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die nicht größer sind als die vorgeschlagene Anlagengröße, nicht zu einer Abfärbung von gewerblichen Einkünften.
Die Frage eines Totaleinkommens oder einer steuerlichen Liebhaberei, die wegen der niedrigeren Einspeisetarife häufig von den Finanzbehörden aufgeworfen wird, wird ab 2023 obsolet sein.
Für alle Photovoltaikanlagen, die vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden, gelten die bisherigen Besteuerungsregelungen. Erst seit dem 1.1.2022 werden die Anlagen von der Einkommenssteuer befreit, d.h. sie sind steuerfrei. Das ist vor allem für ältere Photovoltaikanlagen ein Vorteil, die noch hohe Einspeisetarife und damit gute Renditen haben.
Das ändert sich 2023: Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen
Der Artikel 9 im JStG 2022 beinhaltet die Änderung des § 12 UStG. Darin ist ein neuer Absatz 3 enthalten. Gemäß Artikel 30, Absatz 6 des JStG 2022 wird die Änderung am 1.1.2023 in Kraft treten.
Die folgenden Bestimmungen werden in Kraft treten:
- Der neue Mehrwertsteuersatz von 0% gilt für Einfuhren, Lieferungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für den Bau einer Photovoltaikanlage, die ein Stromspeichersystem umfasst. In der Vergangenheit wurde darauf der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19% angewandt. Daher wird ab 2023 der Gesamtbetrag auf der Rechnung ohne Mwst ausgewiesen.
- Die Änderung befreit auch viele Besitzer von Photovoltaikanlagen von der Last der Bürokratie. Dank der niedrigen Steuersätze von null Prozent können sie die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile einhalten, da ein bisheriger Vorsteuerabzug als Grundlage für eine Befreiung von der Kleinunternehmerregelung nicht mehr notwendig sein wird.
- Die Änderung bezieht sich auf die Bereitstellung von Solarmodulen, die alle für den Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlichen Komponenten umfassen, sowie auf Batteriespeichersysteme. Die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen unterliegt dem Steuersatz von 0%. Das bedeutet, dass sowohl die Lieferung des Materials als auch die Installation ab 2023 nicht besteuert werden.
- Betroffen sind alle Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von privaten Wohnhäusern und Wohnungen. Außerdem werden Anlagen auf öffentlichen Flächen oder in der Nähe anderer Gebäude begünstigt, die für Zwecke genutzt werden, die der Allgemeinheit zugute kommen. Rechtlich gelten die Regeln als erfüllt, wenn die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister 30 kW (Peak) nicht übersteigt.
- Wenn mehrere PV-Anlagen im Verbund betrieben werden, endet die Steuerbefreiung bei einer maximalen Leistung von 100 kWp. Es handelt sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Grenze, die auf der Kapazität der installierten Anlage basiert. Begründung: Nur die Betreiber kleinerer PV-Anlagen kommen in den Genuss der Steuervergünstigungen, nicht die energieerzeugenden Unternehmen.
Für den Fall, dass PV-Anlagen und -Komponenten bis Ende 2022 geliefert, werden dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Sie kann als Vorsteuer abgezogen werden.
Erfolgt die Lieferung jedoch erst im Jahr 2023, dann gilt der Steuersatz von 0%, was bedeutet, dass keine Vorsteuer anfällt.
Beachten Sie hierbei, dass die Steuerbefreiung nur für die Einkommensteuer gilt, nicht aber für die Mehrwertsteuer. Wenn Sie ein normaler Steuerzahler sind (und bleiben) müssen Sie sowohl auf den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, als auch auf den Strom, den Sie selbst verbrauchen, 19 Prozent Steuern zahlen.
Für alle Photovoltaikanlagen oder -komponenten, die vor dem 1. Januar installiert oder geliefert wurden, gilt die alte Umsatzsteuerregelung. 1. Januar 2023 installiert oder geliefert wurden, bleiben die alten Mehrwertsteuervorschriften und Wahlmöglichkeiten in Kraft.
Wenn Sie sich beispielsweise dafür entschieden haben, im Jahr 2022 den Regelsteuersatz zu zahlen, ist diese Steuer auch noch im Jahr 2023 zu entrichten.
Aber im Allgemeinen ist es sehr empfehlenswert, so schnell als möglich zum Kleinunternehmer zurückzukehren. Dies ist ohne Steuernachteile nach Ablauf der Anpassungsfrist des § 15a UStG und somit nach fünf Jahren möglich.
Was ist der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren?
Der Bundesrat wird am 16.12.2022 über das JStG 2022 beraten. Es ist wahrscheinlich, dass keine weiteren Änderungen am Verfahren vorgenommen werden. Das JStG 2022 und die Änderungen zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen mit kleineren Leistungen werden voraussichtlich vor oder nach Weihnachten vom Bundespräsidenten erlassen und bis Ende 2022 vom BGBl. verkündet.
02. Dezember 2022
Einspeisevergütung für Photovoltaik Änderungen im Jahr 2023
Ab dem 01.01.2023 treten die Regelungen eines neuen Gesetzes zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Kraft. Photovoltaikanlagen werden ab 2023 für Privathaushalte erschwinglicher. Informieren Sie sich in unserem Artikel über die zu erwartenden Änderungen im Jahr 2023.
Einspeisetarife für Photovoltaik: Die neueste Ausgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023
Am 30.07.2022 trat ein überarbeitetes Modell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Seit mehr als 20 Jahren regelt dieses Gesetz die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in die öffentlichen Stromnetze. Für diejenigen, die private Photovoltaik-Dachanlagen besitzen, wird der Prozess ab dem 01.01.2023 einfacher und profitabler, denn dann treten die meisten der neuen Regeln in Kraft.
Die Beschränkung, dass lediglich 70 Prozent der Photovoltaikleistung in das Netz eingespeist werden darf, wird für Solarkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 25 kWp aufgehoben. Das bedeutet, dass es für diese Anlagen keine Begrenzung der Einspeisung gibt. Für bestehende Anlagen bleibt die Begrenzung der Wirkleistung jedoch bestehen.
Mit der aktualisierten Version des EEG werden auch Solarmodule, die nicht auf dem Dach des Hauses, sondern an anderen Orten, wie z.B. einer Außengarage oder einem Hinterhof, installiert sind, subventioniert. Einzige Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis, dass die Dacheindeckung des Hauses nicht für eine Photovoltaikanlage geeignet ist.
Außerhalb des Privathauses sind auch Solaranlagen auf Parkplätzen oder landwirtschaftlichen Flächen sowie auf Torfböden geeignet.
Im Jahr 2023 werden Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Gewerbe- und Einkommenssteuer befreit sein. In der Vergangenheit galten die Befreiungen nur für Anlagen mit einer Leistung von 10 kW oder weniger. Das bedeutet, dass die Befreiung von der Einkommens- und Gewerbesteuer für fast alle Solaranlagen gilt, die auf privaten Hausdächern installiert sind.
Bei neuen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp ist es nicht erforderlich, dass ein Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme anwesend ist. Es reicht aus, wenn Elektriker dies tun.
Die neuen Einspeisetarife
Für Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten die Betreiber eine Einspeisevergütung. Sie ist bei Volleinspeisung in der Regel höher als bei Teileinspeisung. Eine Teileinspeisung liegt vor, wenn ein Teil des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch des Betreibers genutzt wird.
Neue, höhere Vergütungssätze für alle Solarstromanlagen, die nach dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden.
Bei einer Größe der Solaranlage von mehr als 10 kW erhält der Betreiber 8,2 Cent pro Stunde für die Teileinspeisung und 13,0 Cent/kWh für die Volleinspeisung.
Betreiber von Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten ebenfalls 8,2 Cent für jede kWh. Dies gilt für die ersten 10 kWp. Bei einem Anlagenanteil ab 10 kWp beträgt der Satz 7,1 Cent für jede kWp. 7,1 Cent/kWh für Teileinspeisungen sowie 10,9 Cent für kWh Volleinspeisung.
Am 27.09.2022 genehmigte die EU-Kommission diese neuen Vergütungssätze. Sie sollen bis 2024 konstant bleiben und dann in sechsmonatigen Abständen um einen Cent sinken. In der Vergangenheit wurde die Einspeisevergütung jeden Monat nach der Bundesnetzagentur berechnet, was eine monatliche Senkung der Vergütung bedeutete.
Volle und partielle Einspeisung: Das neue Flexi-Modell
Die wichtigste Änderung des EEG bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen Solaranlagen, die hauptsächlich den Eigenbedarf decken und nur einen kleinen Teil der erzeugten Energie in das öffentliche Netz einspeisen (Teileinspeisung) und solchen, die die gesamte erzeugte Energie liefern, aber nicht für den Eigenverbrauch genutzt werden (Volleinspeisung).
Die Betreiber können ihre Modelle von Jahr zu Jahr ändern. Je nachdem, wie hoch ihr Strombedarf ist, kann sowohl die Teileinspeisung als auch die Volleinspeisung die bessere wirtschaftliche Alternative sein.
Außerdem ist es möglich, zwei Photovoltaikanlagen unter demselben Dach schneller zu errichten. In weniger als 12 Monaten können Eigentümer beispielsweise eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung und eine weitere zur Teileinspeisung registrieren lassen. Sie werden dann unabhängig voneinander mit unterschiedlichen Einspeisetarifen betrieben.
In der Vergangenheit gab es einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren, bevor eine zweite Solaranlage zur Registrierung zugelassen werden konnte.
EEG zielt ab 2023 auf den Ausbau der erneuerbaren Energien
Das EEG 2023 konzentriert sich auf den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen sieben Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenkapazität ans Netz gehen, im Jahr darauf 9 GW. Bis 2026 wird ein Ausbau von 22 Gigawatt an neuen Anlagen angestrebt. Das bedeutet, dass in Deutschland viele neue PV-Anlagen gebaut werden, etwa 50% davon auf Dächern. Die andere Hälfte wird in Form von Freiflächenanlagen errichtet werden.
2025 wird das Netz für Photovoltaikanlagen zugänglicher gemacht
Ab 2025 müssen Netzbetreiber eine Online-Plattform anbieten, die es Interessenten einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaikanlage zu stellen. Außerdem wird es Fristen für die Geschwindigkeit geben, mit der die Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Außerdem werden die Netzanfragen elektronisch erfasst und landesweit standardisiert.
Keine geringere Vergütung für verzögerten Bau von Photovoltaikanlagen
Wenn sich der Bau einer Anlage verzögert, wird dies nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Insbesondere die Kürzung der monatlichen Beträge des Vergütungsbetrags, d.h. die Senkung der Vergütungssätze vor dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, verzögert sich bis 2024. Daher werden die oben genannten Vergütungssätze in den Jahren 2022 und 2023 gleich bleiben.
Die anreizbasierte Vergütung von hohem Wert soll auch einen Anreiz für die Installation von mehr PV-Anlagen auf Dächern mit sehr geringem oder gar keinem Verbrauch bieten. Für diese Dächer war die Photovoltaik oftmals keine praktikable Option. Die neuen Vergütungssätze sollen dies ändern. Die neuen Regeln erlauben auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchsanlage und einer gesamten Einspeiseanlage in einem Gebäude.
Auf diese Weise könnte die Anlage so ausgelegt werden, dass der Eigenverbrauch maximiert wird, während die volle Kapazität der Dachfläche mit einer anderen Anlage genutzt werden kann.
Die höheren Vergütungssätze dürfen kein Grund sein, von der Tatsache abzusehen, dass mit der Selbstversorgungsmethode in der Regel die größte wirtschaftliche Effizienz erzielt werden kann. Der Vergütungssatz für die Einspeisung ist zwar gestiegen, aber immer noch viel geringer als die aktuellen Stromkosten.